Das erforderliche Lebensalter für die Eheschließung sollte für das Weib auf das zurückgelegte 20., für den Mann auf das 25. Lebensalter gelegt sein.
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Das erforderliche Lebensalter für die Eheschließung sollte für das Weib auf das zurückgelegte 20., für den Mann auf das 25. Lebensalter gelegt sein.