Johann Caspar Bluntschli (1808–1881)

2 Sprüche Romantik

Der Krieg ist ein gewaltsamer Streit der Völker (Staaten) um ihr Recht, ihre Entwicklung und für einen gesicherten Frieden; daher durchbricht wohl der Krieg, soweit es nötig ist, die friedliche Rechtsordnung mit Gewalt, aber bestreitet nicht die natürliche Rechtsordnung, sondern will sie verteidigen oder verbessern.

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Der Krieg wird zwischen den Staaten geführt und nicht unter und mit den Privatpersonen.

Bluntschli, Das moderne Völkerrecht der zivilisierten Staaten als Rechtsbuch dargestellt, 2., ergänzte Auflage 1872 (EA: 1869)